Plug Ad Play AGBs für Registrierung, Nutzung, Buchungen und Zahlungen.
§ 1 Geltungsbereich, Plattformbetreiber und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die
Registrierung, die Nutzung der Plattform „Plug Ad Play“ sowie für sämtliche über
die Plattform bestellten entgeltlichen Kontaktfreischaltungen. Die Plattform ist
unter https://plugadplay.at und gegebenenfalls weiteren vom
Plattformbetreiber bekannt gegebenen Internetadressen erreichbar
(„Plattform“).
(2) Betreiber der Plattform und Vertragspartner der Unternehmen ist:
Thomas Geyer, MSc, Einzelunternehmer
Geschäftsbezeichnung: Plug Ad Play
Maria-Emhart-Weg 14/37
1220 Wien, Österreich
E-Mail: office@plugadplay.at
GISA-Zahl: 40000626
Weitere Pflichtangaben: siehe Impressum
nachfolgend „Plattformbetreiber“ oder „wir“.
(3) Vertragspartner des Plattformbetreibers ist der Rechtsträger des Unternehmens, dem der jeweilige Unternehmens-Workspace zugeordnet ist („Unternehmen“). Bei einem Einzelunternehmen ist dies die natürliche Person, die das Einzelunternehmen betreibt. Einem Workspace zugeordnete Nutzer handeln im Rahmen ihrer Plattformberechtigungen für dieses Unternehmen. Das einzelne Teammitglied wird nicht zusätzlich persönlicher Vertragspartner, sofern es nicht selbst Rechtsträger des Unternehmens ist.
(4) Diese AGB gelten unabhängig davon, ob ein Unternehmen als Werbeflächen-Anbieter, als Werbetreibender oder in beiden Rollen auftritt.
(5) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen eines Unternehmens werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Ihre Geltung bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung in Textform.
(6) Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinn des § 1 KSchG beziehungsweise an Personen und Rechtsträger, die im Rahmen ihrer unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher dürfen die Plattform nicht registrieren oder nutzen. Mit der Registrierung bestätigt der Nutzer, für ein Unternehmen und zu unternehmerischen Zwecken zu handeln. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.
(7) Das Angebot richtet sich primär an Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder geschäftlicher Tätigkeit in Österreich. Soweit die Plattform eine Registrierung oder Nutzung durch Unternehmen aus anderen Staaten technisch ermöglicht, gelten diese AGB auch für diese Unternehmen. Eine ausschließliche Verfügbarkeit für Unternehmen aus einem bestimmten Staat, eine technische Geo-Sperre oder eine laufende Prüfung des Unternehmenssitzes wird nicht zugesagt. Ein Anspruch auf Registrierung, Nutzung aus einem bestimmten Staat oder Bereitstellung landesspezifischer Funktionen besteht nicht.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Für diese AGB gelten folgende Begriffe:
- Nutzerkonto: persönlicher Zugang einer natürlichen Person zur Plattform. Ein Nutzerkonto kann jeweils nur einem Unternehmen zugeordnet sein.
- Workspace: der einem Unternehmen zugeordnete Arbeitsbereich auf der Plattform. Ein Unternehmen kann mehrere Nutzerkonten in einem Workspace zusammenfassen.
- Administrator: ein Nutzer mit administrativen Berechtigungen für den Workspace, insbesondere zur Bestätigung neuer Teammitglieder und zur Verwaltung wesentlicher Unternehmensdaten.
- Teammitglied: ein einem Workspace zugeordnetes Nutzerkonto mit den jeweils in der Plattform angezeigten operativen oder administrativen Berechtigungen.
- Werbeflächen-Anbieter oder Anbieter: ein Unternehmen, das digitale Werbeflächen auf der Plattform präsentiert, verwaltet oder für Buchungsanfragen zugänglich macht.
- Werbetreibender: ein Unternehmen, das für eigene oder fremde Kampagnen nach Werbeflächen sucht und Buchungsanfragen stellt.
- Screen oder Werbefläche: eine über die Plattform beschriebene digitale Außenwerbefläche, insbesondere ein LED-Screen, einschließlich der zugehörigen Standort-, Betriebs-, Reichweiten-, Preis- und technischen Angaben.
- Buchungsanfrage oder Anfrage: eine über die Plattform erstellte, zunächst anonymisierte und für sich allein unverbindliche Interessensbekundung eines Werbetreibenden zu einer konkreten Kampagne und zu einer oder mehreren Werbeflächen. Eine Anfrage kann Werbeflächen mehrerer Anbieter umfassen.
- Chat: die einer Anfrage zugeordnete Kommunikationsfunktion zwischen Anbieter und Werbetreibendem.
- Kontaktfreischaltung: die entgeltliche, auf eine bestimmte Anfrage bezogene Freigabe der Unternehmensbezeichnung und der hinterlegten Kontakt-E-Mail-Adresse des Werbetreibenden an den Anbieter.
- Nutzerinhalte: sämtliche von Nutzern bereitgestellten oder übermittelten Angaben und Inhalte, insbesondere Screen-Daten, Unternehmensbezeichnungen, Beschreibungen, Logos, Fotos, Kampagnendaten und Chatnachrichten.
- Textform: eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail.
§ 3 Gegenstand und Rolle der Plattform
(1) Plug Ad Play ist eine digitale Plattform zur Präsentation digitaler Werbeflächen und zur Anbahnung geschäftlicher Kontakte zwischen Anbietern und Werbetreibenden. Der derzeitige Funktionsumfang umfasst insbesondere:
- die Präsentation und Suche von Werbeflächen, insbesondere über Karten- und Filterfunktionen;
- die Erstellung und Bearbeitung von Buchungsanfragen;
- einen zunächst anonymisierten Chat;
- die entgeltliche Kontaktfreischaltung nach Maßgabe dieser AGB.
(2) Soweit im jeweiligen Leistungsangebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, beschränkt sich unsere Leistung auf die technische Bereitstellung der Plattform, die Anbahnung des Kontakts und die Kontaktfreischaltung. Wir verkaufen oder vermieten keine Werbeflächen, erbringen keine Werbeschaltung, erstellen keine Werbemittel, garantieren keine Reichweiten und wickeln keine Zahlungen aus dem späteren Werbeflächenvertrag zwischen den Nutzern ab.
(3) Verträge über die Nutzung, Vermietung, Ausspielung oder sonstige Verwertung einer Werbefläche kommen ausschließlich und unmittelbar zwischen dem jeweiligen Anbieter und dem Werbetreibenden zustande. Wir werden dadurch weder Vertragspartei noch Stellvertreter oder Erfüllungsgehilfe eines Nutzers.
(4) Eine Buchungsanfrage ist für sich allein unverbindlich. Spätere Erklärungen im Chat oder außerhalb der Plattform können abhängig von ihrem Inhalt rechtsverbindliche Angebote, Annahmen oder sonstige Erklärungen zwischen Anbieter und Werbetreibendem darstellen. Für deren rechtliche Beurteilung und Abwicklung sind ausschließlich die beteiligten Nutzer verantwortlich.
(5) Wir übermitteln Nachrichten ausschließlich technisch. Wir machen uns deren Inhalt nicht zu eigen und prüfen insbesondere nicht die Vertretungsmacht eines Absenders, die Rechtswirksamkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit oder wirtschaftliche Zweckmäßigkeit einer Erklärung.
(6) Wir schulden insbesondere nicht:
- eine Antwort des Werbetreibenden nach der Kontaktfreischaltung;
- das Zustandekommen, den Inhalt oder die Erfüllung eines Werbeflächenvertrags;
- die Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit eines Nutzers;
- die tatsächliche Verfügbarkeit, Eignung, Reichweite oder behördliche Zulässigkeit einer Werbefläche;
- einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg einer Anfrage oder Kampagne.
(7) Die Plattform wird laufend weiterentwickelt. Unentgeltliche Funktionen, Darstellungen und technische Abläufe können unter Beachtung dieser AGB geändert, erweitert, eingeschränkt oder ersetzt werden. Bereits wirksam bestellte entgeltliche Leistungen bleiben davon unberührt.
§ 4 Registrierung, Unternehmen, Workspaces und Berechtigungen
(1) Die Nutzung wesentlicher Funktionen setzt ein persönliches Nutzerkonto und die Zuordnung zu einem Unternehmen voraus. Ein Nutzer kann entweder einen neuen Workspace für ein Unternehmen anlegen oder mittels Einladungscode den Beitritt zu einem bestehenden Workspace beantragen.
(2) Mit der Registrierung, der Anlage eines Workspace oder dem Antrag auf Beitritt erklärt der Nutzer, dass seine Angaben zur eigenen Identität und zum bezeichneten Unternehmen richtig sind, dass er für dieses Unternehmen handelt und über die für die jeweilige Nutzung erforderliche Vertretungs-, Nutzungs- oder interne Bestellbefugnis verfügt. Wir dürfen auf diese Erklärungen vertrauen, solange sie nicht offenkundig unrichtig sind oder konkrete Zweifel bestehen. Eine generelle oder laufende automatische Prüfung der Identität, Vertretungsbefugnis oder internen Zeichnungsregelungen wird nicht geschuldet.
(3) Ein Einladungscode kann mehrfach verwendet werden und vom Unternehmen jederzeit geändert werden. Die Eingabe eines Einladungscodes führt nicht automatisch zur Aufnahme in den Workspace. Die Zuordnung wird erst wirksam, wenn ein Administrator die Einladung beziehungsweise den Beitrittsantrag bestätigt. Das Unternehmen ist für den Umgang mit Einladungscodes und die Prüfung der aufzunehmenden Personen verantwortlich.
(4) Ein Nutzerkonto kann jeweils nur einem Unternehmen zugeordnet sein. Ein Unternehmen kann mehrere Nutzerkonten in seinem Workspace verwalten.
(5) Ein Unternehmen kann abhängig von den freigeschalteten Funktionen als Anbieter, als Werbetreibender oder gleichzeitig in beiden Rollen auftreten und seine Rolle im Rahmen der Plattformfunktionen wechseln.
(6) Die Plattform unterscheidet administrative und operative Berechtigungen. Administratoren können insbesondere neue Teammitglieder bestätigen oder ablehnen, Teammitglieder verwalten, wesentliche Unternehmensdaten und Unternehmensrollen ändern sowie den Workspace beenden. Operative Teammitglieder können nach dem derzeitigen Funktionsumfang insbesondere Screen-Daten bearbeiten, weitere Personen zur Beantragung eines Beitritts einladen und kostenpflichtige Kontaktfreischaltungen auslösen. Sie können ohne administrative Berechtigung insbesondere keine Beitritte endgültig bestätigen, keine Teammitglieder entfernen, keine wesentlichen Unternehmens-Metadaten oder Unternehmensrollen ändern und den Workspace nicht löschen.
(7) Der konkrete Berechtigungsumfang ergibt sich aus den in der Plattform zugewiesenen Rollen. Wir können die Berechtigungsmatrix aus sachlichen, technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen angemessen weiterentwickeln. Kostenpflichtige Bestellungen dürfen nur von Nutzern ausgelöst werden, denen die Plattform eine entsprechende Berechtigung zuweist.
(8) Jede kostenpflichtige Handlung eines hierzu berechtigten Teammitglieds wird dem Unternehmen zugerechnet. Das Unternehmen trägt die daraus entstehenden Zahlungspflichten und ist dafür verantwortlich, dass seine Nutzer über die erforderlichen internen Befugnisse verfügen. Wir dürfen uns auf die in der Plattform zugewiesene Berechtigung und die Erklärung des handelnden Nutzers verlassen und sind nicht verpflichtet, vor jeder Bestellung interne Vollmachten, Freigabeprozesse oder Zeichnungsregelungen des Unternehmens zu prüfen. Handelt ein Nutzer ohne ausreichende Befugnis, gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen.
(9) Nutzer und Unternehmen sind verpflichtet, Registrierungs-, Identitäts-, Unternehmens-, Rechnungs- und Kontaktdaten vollständig, richtig und aktuell zu halten. Änderungen, die für Vertragserfüllung, Rechnungslegung, Erreichbarkeit, Unternehmereigenschaft oder Berechtigungen wesentlich sind, sind unverzüglich in der Plattform zu aktualisieren oder uns mitzuteilen. Eine laufende automatische Überprüfung der Aktualität dieser Angaben wird nicht geschuldet.
(10) Zugangsdaten sind geheim zu halten und angemessen gegen unbefugte Nutzung zu schützen. Eine vermutete oder festgestellte unbefugte Nutzung ist unverzüglich an office@plugadplay.at zu melden. Das Unternehmen ist für Handlungen verantwortlich, die über seine Nutzerkonten vorgenommen werden, soweit es die unbefugte Nutzung zu vertreten hat.
(11) Es besteht kein Anspruch auf Registrierung, Freischaltung eines Workspace oder Beibehaltung einer bestimmten Nutzerrolle. Wir können Registrierungen insbesondere bei unvollständigen oder widersprüchlichen Angaben, Sicherheitsbedenken, fehlender Unternehmereigenschaft, Kapazitätsgrenzen oder einem begründeten Missbrauchsverdacht ablehnen.
§ 5 Werbeflächen, Screen-Daten und Verifikation
(1) Screen-Einträge können durch den Plattformbetreiber, durch Anbieter oder in einer Kombination beider Varianten angelegt und ergänzt werden. Wir dürfen Screen-Einträge auf Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen vorbereiten. Ein Anspruch auf Vollständigkeit oder Aufnahme einer bestimmten Werbefläche besteht nicht.
(2) Anbieter sind für die von ihnen eingestellten, bestätigten oder geänderten Angaben verantwortlich. Dies umfasst insbesondere – soweit jeweils vorgesehen – Name, Kategorie, Monitortyp, Bildschirmausrichtung, Screen-Anzahl, geografische Koordinaten, Adresse, Land, Bundesland, Bezirk, Beschreibung, Auflösung, Bildschirmgröße, Pixel Pitch, Tagesreichweite, Betriebszeit, Slotdauer, Slots pro Loop, Preisangaben, Mindestbuchungsdauer und unterstützte Dateiformate.
(3) Der Anbieter gewährleistet insbesondere:
- die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität seiner Angaben;
- seine ausreichende Berechtigung, die Werbefläche zu verwalten, anzubieten oder zu vermarkten;
- das Vorliegen erforderlicher Eigentums-, Nutzungs-, Vermarktungs- und Immaterialgüterrechte;
- die Einhaltung anwendbarer behördlicher Bewilligungen und sonstiger Rechtsvorschriften;
- dass keine Rechte Dritter verletzt und keine vertraulichen Informationen unzulässig verwendet werden.
(4) Screen-Einträge und Änderungen werden nicht generell vor ihrer Veröffentlichung vollständig geprüft. Reichweiten-, Preis-, Verfügbarkeits-, Berechtigungs- und technische Angaben stammen grundsätzlich vom Anbieter oder aus den jeweils bezeichneten Datenquellen. Soweit wir nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes in Textform bestätigen, schulden wir weder eine vollständige tatsächliche, technische oder wirtschaftliche Prüfung noch eine rechtliche Vorabprüfung dieser Angaben.
(5) Screen-Daten können abhängig vom jeweiligen Feld sofort veröffentlicht oder im Einzelfall vor beziehungsweise nach ihrer Veröffentlichung geprüft werden. Insbesondere Standortangaben können einer Plausibilitäts- oder Standortprüfung unterzogen werden. Wir dürfen Daten zur einheitlichen Darstellung redaktionell formatieren, kategorisieren, geocodieren und offensichtliche technische Fehler korrigieren, ohne dadurch die Verantwortung des Anbieters für den Inhalt zu übernehmen.
(6) Die Aufnahme, Änderung, Deaktivierung oder Neuzuordnung eines Screen-Eintrags verändert nicht automatisch die für eine bereits erstellte Buchungsanfrage oder eine bereits erzeugte Zahlungssitzung gespeicherte Screenauswahl. Für Anfrage, Preisberechnung und Kontaktfreischaltung bleibt die jeweils systemseitig gespeicherte Auswahl maßgeblich, soweit nicht im Bestellprozess oder durch uns in Textform ausdrücklich eine abweichende Auswahl bestätigt wird.
(7) Wir können bei konkretem Anlass oder im Rahmen einer stichprobenartigen Einzelfallprüfung zusätzliche Angaben oder Nachweise verlangen und Unternehmenszugänge, Screen-Zuordnungen oder Standortangaben plausibilisieren. Hierzu können insbesondere ein postalisch übermittelter Code an die Geschäftsadresse, manuelle Prüfungen, öffentliche Datenquellen, Kartendaten oder Fotos herangezogen werden. Eine Pflicht zur Anforderung bestimmter Nachweise, zur Prüfung jedes Screens oder zu einer laufenden automatischen Verifikation besteht nicht.
(8) Eine Verifikation, Plausibilisierung oder Nachweisanforderung bestätigt ausschließlich den jeweils tatsächlich durchgeführten Prüfschritt, insbesondere die plausibilisierte Zuordnung eines Unternehmenszugangs zu einem Screen-Eintrag und/oder die Plausibilität des angegebenen Standorts. Sie stellt insbesondere keine Garantie oder Bestätigung für Eigentum, Vermarktungsberechtigung, behördliche Bewilligung, technische Qualität, Reichweite, Verfügbarkeit, Verkehrssicherheit oder wirtschaftliche Eignung der Werbefläche dar.
(9) Wir können Screen-Einträge bei sachlicher Rechtfertigung ablehnen, vorübergehend ausblenden, einschränken oder entfernen, insbesondere wenn uns unvollständige, unplausible, veraltete, rechtswidrige, irreführende oder mit den Qualitäts- oder Sicherheitsanforderungen der Plattform unvereinbare Angaben bekannt werden. Eine solche Maßnahme setzt keine generelle Vorabprüfung oder automatische Erkennung voraus. § 14 bleibt unberührt.
§ 6 Pflichten der Werbetreibenden und Anforderungen an Kampagnen
(1) Buchungsanfragen müssen ernsthaft, wahrheitsgemäß und auf eine konkrete geschäftliche Kampagne gerichtet sein. Kampagnen-, Zeitraum-, Budget- und sonstige Metadaten sind nach bestem Wissen vollständig und richtig anzugeben.
(2) Handelt ein Werbetreibender für einen Kunden oder sonstigen Dritten, gewährleistet er, zur Anfrage, zur Kommunikation und zur Weitergabe der erforderlichen Kampagneninformationen berechtigt zu sein. Das im Workspace bezeichnete Unternehmen bleibt gegenüber uns Vertragspartner und Ansprechpartner.
(3) Der Werbetreibende ist gegenüber uns und dem Anbieter für Wahrheit, Ernsthaftigkeit und Rechtmäßigkeit seiner Buchungsanfragen sowie für die von ihm bereitgestellten und zur Ausspielung vorgesehenen Werbeinhalte verantwortlich. Er gewährleistet, über alle erforderlichen Rechte, Freigaben, Einwilligungen und Kennzeichnungen zu verfügen. Dies umfasst insbesondere Wettbewerbs-, Marken-, Urheber-, Persönlichkeits-, Medien-, Jugendschutz- und sonstige werberechtliche Vorschriften. Eigene gesetzliche Prüf-, Auswahl- und Verantwortungspflichten des Anbieters bleiben unberührt.
(4) Wir führen keine generelle Vorabprüfung und keine automatische rechtliche Prüfung von Buchungsanfragen, Kampagnenmetadaten oder Werbeinhalten durch. Die technische Annahme, Speicherung, Übermittlung oder fehlende Beanstandung einer Anfrage oder eines Inhalts stellt keine Bestätigung seiner Wahrheit, Ernsthaftigkeit, Rechtmäßigkeit oder Rechteklärung dar.
(5) Unzulässig sind insbesondere Anfragen oder Inhalte,
- die gegen geltendes Recht oder behördliche Anordnungen verstoßen;
- die diskriminierend, menschenverachtend, gewaltverherrlichend oder pornografisch sind;
- die Rechte Dritter verletzen;
- die Schadsoftware, Spam oder täuschende technische Inhalte enthalten;
- die ausschließlich der Ausforschung, Marktforschung ohne ernsthafte Vermittlungsabsicht, Belästigung oder Umgehung der Plattform dienen.
(6) Politische Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung ist bis auf Weiteres ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere Buchungsanfragen für Werbung politischer Parteien, Wahlwerber oder Kandidaten sowie Werbung, die unmittelbar der Unterstützung oder Bekämpfung einer Partei, eines Kandidaten, einer Wahl oder einer Volksabstimmung dient, und sonstige politische Werbung, die in den sachlichen Anwendungsbereich dieser Verordnung fällt.
(7) Der jeweilige Anbieter entscheidet eigenverantwortlich, ob er eine Kampagne annimmt, ablehnt oder nur unter bestimmten Voraussetzungen durchführt. Anbieter dürfen ergänzende inhaltliche Vorgaben für ihre Werbeflächen festlegen und bleiben für ihre eigene Entscheidung über die tatsächliche Ausspielung verantwortlich. Wir garantieren nicht, dass eine rechtlich zulässige Kampagne von einem Anbieter angenommen oder ausgespielt wird.
§ 7 Buchungsanfragen und Anfrage-Lebenszyklus
(1) Ein Werbetreibender kann eine Buchungsanfrage zu einer oder mehreren Werbeflächen erstellen. Eine Anfrage kann Werbeflächen unterschiedlicher Anbieter umfassen. Für jeden Anbieter werden ausschließlich die seinem Unternehmen zugeordneten Werbeflächen berücksichtigt.
(2) Jede Buchungsanfrage ist ein eigenständiger, atomarer Vermittlungsvorgang. Dies gilt auch dann, wenn derselbe Werbetreibende denselben oder einen anderen Screen desselben Anbieters bereits früher angefragt hat oder Anbieter und Werbetreibender aufgrund einer früheren Kontaktfreischaltung bereits miteinander bekannt sind.
(3) Unterscheiden sich Kampagnen- oder Anfragemetadaten, handelt es sich grundsätzlich um eine neue Anfrage. Die Plattform kann die mehrfache Übermittlung eines technisch identischen Datensatzes verhindern; daraus folgt kein Anspruch darauf, inhaltlich neue Anfragen zusammenzufassen oder unentgeltlich freizuschalten.
(4) Die einer Anfrage zugeordneten Werbeflächen können bis zur kostenpflichtigen Bestellung im von der Plattform vorgesehenen Umfang durch den Werbetreibenden oder den jeweiligen Anbieter reduziert werden. Maßgeblich bleibt die in der konkreten Anfrage und im Bestellprozess systemseitig gespeicherte Auswahl. Abweichende Angaben im Chat oder außerhalb der Plattform ändern diese Auswahl und die darauf beruhende Preisberechnung nicht, soweit nicht im Bestellprozess oder durch uns in Textform ausdrücklich etwas anderes bestätigt wird.
(5) Eine nachträgliche Erweiterung einer bereits freigeschalteten Anfrage ist nur möglich, wenn die Plattform hierfür künftig eine ausdrückliche Funktion bereitstellt. In diesem Fall kann eine gesonderte oder zusätzliche entgeltliche Freischaltung vorgesehen werden, sofern der konkrete Preis zuvor verbindlich angezeigt wird.
(6) Die Buchungsanfrage ist als solche rechtlich unverbindlich und begründet weder eine Reservierung noch einen Vertrag über eine Werbefläche. Diese rechtliche Unverbindlichkeit wird nicht durch eine technische Sperre nachfolgender Erklärungen erzwungen. Ob spätere Chatnachrichten oder Erklärungen außerhalb der Plattform rechtsverbindlich sind, richtet sich nach ihrem jeweiligen Inhalt; § 8 Abs. 3 gilt.
(7) Buchungsanfragen und zugehörige Chats bleiben grundsätzlich bestehen, bis die Anfrage abgelehnt, geschlossen oder zurückgezogen wird oder das Nutzerkonto, der Workspace oder die Plattform beendet wird. Es besteht kein Anspruch auf unbegrenzte Speicherung, dauerhafte Abrufbarkeit oder einen bestimmten automatischen Schließungszeitpunkt.
(8) Wird eine Anfrage vor der Kontaktfreischaltung wirksam zurückgezogen, steht die Kontaktfreischaltung nicht mehr zur Verfügung und es fällt kein Freischaltungsentgelt an. Ein Rückzug nach bereits erfolgter Kontaktfreischaltung berührt die vollständig erbrachte Freischaltungsleistung nicht.
§ 8 Anonymisierter Chat und Nachrichtenübermittlung
(1) Bis zur Kontaktfreischaltung blendet die Plattform die in strukturierten Nutzer-, Unternehmens- und Kontaktfeldern gespeicherte Unternehmensbezeichnung und Kontakt-E-Mail-Adresse des Werbetreibenden gegenüber dem Anbieter aus. Die Anonymisierung bezieht sich auf diese strukturierten Identitätsdaten; sie stellt keine Garantie dafür dar, dass sich ein Nutzer nicht aufgrund eigener Angaben, des Gesprächsinhalts oder sonstiger Umstände identifizieren lässt.
(2) Im Chat können insbesondere Verfügbarkeit, Preisvorstellungen, Zeitraum, Kampagneninhalt, Platzierung, technische Anforderungen und sonstige Konditionen besprochen werden.
(3) Die Buchungsanfrage selbst ist unverbindlich. Chatnachrichten können abhängig von ihrem konkreten Inhalt rechtsverbindliche Erklärungen oder einen Vertrag unmittelbar zwischen Anbieter und Werbetreibendem begründen. Wir prüfen dies nicht und werden dadurch nicht Vertragspartei.
(4) Freitextnachrichten werden nicht vollständig vor ihrer Übermittlung inhaltlich oder auf identifizierende Angaben geprüft. Nutzer bleiben dafür verantwortlich, vor einer Kontaktfreischaltung keine Kontaktdaten oder identifizierenden Angaben entgegen § 11 zu übermitteln oder zu verwenden. Die technische Anzeige oder Übermittlung einer solchen Angabe gilt nicht als Kontaktfreischaltung und hebt das Umgehungsverbot nicht auf.
(5) Nutzer dürfen im Chat keine rechtswidrigen, beleidigenden, bedrohenden, irreführenden oder missbräuchlichen Inhalte, keine Schadsoftware und keinen Spam übermitteln.
(6) Wir können, sind jedoch nicht verpflichtet, technische Filter oder sonstige Hilfsmittel einzusetzen, um insbesondere E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Internetadressen, Domains, Unternehmensnamen, Social-Media-Handles oder sonstige identifizierende Angaben zu erkennen, zu blockieren, zurückzuweisen oder unkenntlich zu machen. Eine vollständige Erkennung, Prüfung oder Fehlerfreiheit wird nicht geschuldet.
(7) Eine allgemeine manuelle Vorabkontrolle oder laufende Durchsicht sämtlicher Nachrichten findet nicht statt. Bei einem konkreten Anlass dürfen hierzu berechtigte Mitarbeiter oder beauftragte Dienstleister Nachrichten im erforderlichen Umfang manuell einsehen und prüfen, insbesondere bei Missbrauchsmeldungen, Supportfällen, Fakeanfragen, Betrugsverdacht, Beschwerden, Streitigkeiten, Sicherheitsvorfällen, technischen Problemen oder zur Durchsetzung des Umgehungsverbots. Die Bearbeitung kann über die jeweils bekannt gegebenen Support- und Kontaktwege erfolgen; eine gesonderte Review-Oberfläche in der Plattform wird nicht geschuldet, soweit zwingendes Recht nichts anderes verlangt.
(8) Die Verwendung vertraulicher Informationen richtet sich ergänzend nach § 15.
§ 9 Kontaktfreischaltung, Preis und Vertragsschluss
(1) Nur ein hierzu berechtigter Nutzer des Anbieter-Workspace kann eine Kontaktfreischaltung bestellen.
(2) Mit der Kontaktfreischaltung werden dem Anbieter für die konkrete Buchungsanfrage folgende beim Werbetreibenden hinterlegte Daten zugänglich gemacht:
- die Unternehmensbezeichnung des Werbetreibenden;
- die hinterlegte Kontakt-E-Mail-Adresse.
Der Werbetreibende wird über die erfolgte Kontaktfreischaltung informiert.
(3) Die Kontaktfreischaltung ist eine anfragebezogene Vermittlungs- und Freischaltungsleistung. Es wird kein Eigentum an personenbezogenen Daten übertragen. Jede Buchungsanfrage kann einen neuen entgeltpflichtigen Freischaltungsvorgang darstellen, auch wenn dem Anbieter die Kontaktdaten des Werbetreibenden bereits aus einer früheren Anfrage bekannt sind.
(4) Das Entgelt für eine Kontaktfreischaltung bestimmt sich nach dem im Bestellprozess jeweils angezeigten Preismodell. Preisbestimmende Faktoren können insbesondere sein:
- eine Grundpauschale je Buchungsanfrage und Anbieter;
- ein Entgelt je Werbefläche oder je weiterer, demselben Anbieter zugeordneter Werbefläche;
- zeitbezogene Faktoren wie der vorgesehene Kampagnenzeitraum, die Kampagnendauer je Werbefläche, die Vorlaufzeit oder der Bestellzeitpunkt;
- Eigenschaften der angefragten Werbeflächen; sowie
- Volumen-, Kontingent-, Staffel-, Paket-, Pauschal- oder Aktionsmodelle.
Die im Einzelfall geltenden Faktoren, Berechnungseinheiten, Einzelpreise und deren Berechnung ergeben sich ausschließlich aus der unmittelbar vor Auslösung des Zahlungsvorgangs angezeigten Preisaufschlüsselung. Umfasst eine Anfrage Werbeflächen mehrerer Anbieter, bildet die Kontaktfreischaltung für jeden Anbieter einen eigenen Bestell- und Freischaltungsvorgang.
(5) Maßgeblich ist ausschließlich die Preisaufschlüsselung und der Gesamtbetrag, die dem Anbieter unmittelbar vor Auslösung des Zahlungsvorgangs für die konkrete Anfrage und die zu diesem Zeitpunkt enthaltenen Werbeflächen angezeigt werden. Allgemeine Preisangaben außerhalb des konkreten Bestellprozesses sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet werden.
(6) Wir können Grundpauschalen, Zusatzentgelte und Preisstrukturen für zukünftige Kontaktfreischaltungen erhöhen, senken oder durch zeitlich begrenzte Aktionspreise ersetzen. Eine Preisänderung wirkt nicht auf eine bereits erzeugte und noch gültige Zahlungssitzung zurück. Der in einer Zahlungssitzung ausgewiesene Betrag bleibt bis zu deren erfolgreichem Abschluss oder Ablauf fixiert. Bei einer danach neu gestarteten Bestellung kann der dann aktuelle Preis gelten.
(7) Vor Auslösung der Zahlung kann der Anbieter die für ihn berücksichtigten Werbeflächen und die Preisaufschlüsselung prüfen und im vorgesehenen Umfang korrigieren. Durch das Auslösen des Zahlungsvorgangs gibt der Anbieter eine verbindliche Bestellung für das im Bestellprozess bezeichnete Unternehmen ab.
(8) Der Vertrag über die Kontaktfreischaltung kommt zustande, sobald der im Bestellprozess bezeichnete Zahlungsdienstleister die Zahlung erfolgreich bestätigt. Bei fehlgeschlagener, abgebrochener, zurückgewiesener oder lediglich vorgemerkter beziehungsweise ausstehender Zahlung kommt der Vertrag erst mit einer späteren erfolgreichen Zahlungsbestätigung zustande. Bis dahin besteht kein Anspruch auf Freischaltung.
(9) Nach erfolgreicher Zahlungsbestätigung wird die Kontaktfreischaltung grundsätzlich automatisiert und unmittelbar ausgeführt. Der Anbieter erhält eine elektronische Bestätigung, aus der zumindest die betroffene Anfrage, das bestellende Unternehmen, die Anzahl der verrechneten Werbeflächen, die Preisaufschlüsselung, der Gesamtbetrag, der Zahlungsstatus und die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende AGB-Version hervorgehen oder eindeutig zugeordnet werden können.
(10) Die Bestell- und Transaktionsdaten werden im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und zur Nachweisführung gespeichert. Eingabefehler können vor Auslösung der Zahlung über die im Bestellprozess bereitgestellten Funktionen korrigiert werden.
(11) Alle Entgelte verstehen sich zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer, soweit eine solche anfällt. Solange der Plattformbetreiber die Kleinunternehmerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG in Anspruch nimmt, wird keine Umsatzsteuer verrechnet. Maßgeblich ist in jedem Fall der im Bestellprozess angezeigte, tatsächlich zu zahlende Gesamtbetrag.
(12) Wir können einzelne Kontaktfreischaltungen im Rahmen zeitlich oder sachlich begrenzter Aktionen unentgeltlich oder vergünstigt anbieten. Ein Anspruch auf kostenlose Freischaltungen, Aktionspreise oder deren Fortführung besteht nicht. Kostenlose Aktionsfreischaltungen sind nicht übertragbar und begründen keinen Anspruch auf Barauszahlung.
(13) Da die Plattform ausschließlich Unternehmern offensteht, besteht kein gesetzliches Rücktritts- oder Widerrufsrecht nach dem FAGG. Nach vollständiger Kontaktfreischaltung besteht auch kein freiwilliges Stornorecht, soweit in § 10 nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 10 Gültigkeit des Kontakts, Reklamation und Rückerstattung
(1) Die entgeltliche Leistung ist grundsätzlich vollständig erbracht, sobald die Unternehmensbezeichnung und die hinterlegte Kontakt-E-Mail-Adresse des Werbetreibenden dem Anbieter für die konkrete Anfrage zugänglich gemacht wurden.
(2) Ein Kontakt gilt nicht allein deshalb als mangelhaft oder ungültig, weil der Werbetreibende nach der Freischaltung nicht antwortet, Verhandlungen nicht fortsetzt, seine Kampagne ändert oder absagt, Preisvorstellungen nicht übereinstimmen, kein Werbeflächenvertrag zustande kommt oder ein geschlossener Vertrag später nicht erfüllt wird. Eine funktionsfähige allgemeine geschäftliche Kontaktadresse, etwa eine Office- oder Projektadresse, gilt als ordnungsgemäße Kontakt-E-Mail-Adresse, sofern im Bestellprozess nicht ausdrücklich eine personenbezogene Adresse zugesagt wurde.
(3) Ein erstattungsfähiger Mangel liegt insbesondere vor, wenn
- die freigeschaltete Kontakt-E-Mail-Adresse objektiv unrichtig oder technisch dauerhaft unzustellbar ist;
- das angegebene Unternehmen oder die der Anfrage zugrunde liegende Identität objektiv erfunden ist;
- der Kontakt auch nach einer zumutbaren und kurzfristig möglichen Korrektur nicht hergestellt werden kann; oder
- die Kontaktfreischaltung aufgrund eines technischen Fehlers tatsächlich nicht zugänglich gemacht wurde.
(4) Der Anbieter hat einen vermuteten Mangel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach der Kontaktfreischaltung, per E-Mail an office@plugadplay.at zu melden. Die Meldung muss die Anfrage, den Freischaltungsvorgang, den behaupteten Mangel und vorhandene Nachweise ausreichend konkret bezeichnen. Mängel, die objektiv erst später erkennbar werden konnten, sind unverzüglich nach ihrer Erkennbarkeit zu melden.
(5) Wir dürfen die Reklamation prüfen, den Werbetreibenden kontaktieren, technische Zustellinformationen auswerten und die betroffene Anfrage sowie den Chat im erforderlichen Umfang manuell prüfen. Soweit eine kurzfristige Korrektur möglich und dem Anbieter zumutbar ist, dürfen wir zunächst eine berichtigte Kontakt-E-Mail-Adresse bereitstellen.
(6) Bestätigt sich ein erstattungsfähiger Mangel und kann er nicht angemessen korrigiert werden, erstatten wir den für die betroffene Anfrage bezahlten Gesamtbetrag einschließlich der Entgelte für weitere Screens auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel. Bearbeitungszeiten des Zahlungsdienstleisters liegen außerhalb unseres Einflussbereichs.
(7) Bei einem begründeten Verdacht auf Bot-Nutzung, Identitätsmissbrauch, eine nicht ernst gemeinte Anfrage, eine ausschließlich zur Ausforschung erstellte Anfrage oder einen sonstigen ungewöhnlichen Missbrauchsfall erfolgt eine Einzelfallprüfung. Bestätigt sich der Missbrauch, wird der bezahlte Gesamtbetrag zurückerstattet. Lässt sich der Sachverhalt nicht abschließend feststellen, können wir nach sachgerechter Abwägung freiwillig eine vollständige oder teilweise Rückerstattung gewähren; ein Anspruch auf eine Kulanzleistung besteht nicht.
(8) Keine Rückerstattung erfolgt insbesondere bei bloßer Nichtantwort, Ablehnung, Änderung oder Absage der Kampagne, fehlendem wirtschaftlichem Interesse, abweichenden Preisvorstellungen, Scheitern der Verhandlungen oder Nichtzustandekommen beziehungsweise Nichterfüllung eines Werbeflächenvertrags.
(9) Wird eine Anfrage vor der Freischaltung zurückgezogen, kommt kein entgeltlicher Freischaltungsvertrag zustande. Erfolgt der Rückzug erst nach der Freischaltung, besteht grundsätzlich kein Rückerstattungsanspruch, weil die anfragebezogene Leistung bereits vollständig erbracht wurde.
(10) Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 19 und zwingendem Recht.
§ 11 Umgehungsverbot und Nutzung freigeschalteter Kontaktdaten
(1) Vor einer wirksamen Kontaktfreischaltung dürfen die an einer konkreten Anfrage beteiligten Nutzer nicht vorsätzlich oder wissentlich Kontaktdaten oder identifizierende Angaben austauschen, verschleiert mitteilen, ausforschen oder verwenden, um die entgeltliche Kontaktfreischaltung für diese konkrete Anfrage zu umgehen.
(2) Als Kontaktdaten oder identifizierende Angaben gelten insbesondere Namen, Unternehmensbezeichnungen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Websites, Domains, Social-Media-Profile, eindeutige Standort- oder Projektangaben sowie Hinweise auf eine frühere Kommunikation, wenn dadurch die Identität oder eine direkte Kontaktaufnahme ermöglicht werden soll. Dazu zählt beispielsweise ein Hinweis wie „Ich bin Manfred von der Beispiel GmbH; melde dich wie beim letzten Mal direkt bei mir“, sofern damit die konkrete Anfrage außerhalb der Plattform fortgeführt werden soll. Das Umgehungsverbot gilt auch dann, wenn eine solche Angabe mangels vollständiger Vorabprüfung einer Freitextnachricht technisch angezeigt oder übermittelt wird; die technische Anzeige stellt keine Kontaktfreischaltung dar.
(3) Das Umgehungsverbot gilt während der offenen Buchungsanfrage und bis sechs Monate nach der letzten über die Plattform erfolgten Kommunikation zu dieser Anfrage, soweit für diese Anfrage keine Kontaktfreischaltung erfolgt ist.
(4) Eine konkrete Geschäftsbeziehung gilt als über die Plattform angebahnt, wenn die betreffende Kampagne oder Kontaktaufnahme erstmals durch eine Buchungsanfrage oder die zugehörige Kommunikation auf Plug Ad Play initiiert und anschließend außerhalb der Plattform weitergeführt wird. Dass sich Anbieter und Werbetreibender bereits zuvor kannten oder früher miteinander kommuniziert haben, berechtigt nicht dazu, die konkrete über Plug Ad Play initiierte Anfrage ohne Freischaltung unter Verwendung bereits bekannter Kontaktdaten fortzuführen.
(5) Das Umgehungsverbot erfasst keine Geschäfte, Kampagnen oder Kontakte, die nachweislich unabhängig von der konkreten Buchungsanfrage und ohne Nutzung der hierdurch erlangten Informationen zustande kommen.
(6) Nach einer wirksamen Kontaktfreischaltung dürfen Anbieter und Werbetreibender die konkrete Anfrage außerhalb der Plattform fortführen und auch später unmittelbar miteinander in Kontakt bleiben. Stellt derselbe Werbetreibende später erneut eine neue Buchungsanfrage über Plug Ad Play, bildet diese ungeachtet der bereits bestehenden Bekanntschaft einen neuen, eigenständigen Freischaltungsvorgang.
(7) Verstößt ein Anbieter vorsätzlich oder wissentlich gegen das Umgehungsverbot gemäß Abs. 1, indem er die konkrete Anfrage außerhalb der Plattform fortführt, ohne die Kontaktfreischaltung zu bestellen und zu bezahlen, schuldet er der Plattform einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe der für die betroffene Anfrage vorgesehenen Freischaltungsgebühr. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden, nachgewiesenen Schadens bleibt vorbehalten. Dem Anbieter steht der Nachweis offen, dass der tatsächliche Schaden geringer oder nicht entstanden ist.
(8) Die bloß einseitige und vom Anbieter nicht veranlasste Offenlegung identifizierender Angaben durch den Werbetreibenden löst für den Anbieter keine Zahlungspflicht aus, sofern der Anbieter die Angaben nicht zur Umgehung nutzt und die Kommunikation nicht außerhalb der Plattform fortführt. Der Anbieter soll den Vorgang unverzüglich an office@plugadplay.at melden.
(9) Der Werbetreibende schuldet aufgrund einer Umgehung kein Freischaltungsentgelt. Bei vorsätzlicher Offenlegung identifizierender Angaben oder Mitwirkung an einer Umgehung können wir ihn jedoch verwarnen, seine Anfrage einschränken, sein Konto vorübergehend sperren oder das Nutzungsverhältnis beenden. Eine zusätzliche Vertragsstrafe wird nicht vereinbart. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(10) Nach der Kontaktfreischaltung darf der Anbieter die freigeschalteten Kontaktdaten zur Bearbeitung der konkreten Anfrage, zur Dokumentation in seinem CRM-System und für eine rechtlich zulässige weitere individuelle Geschäftsbeziehung verwenden. Eine erforderliche interne Weitergabe an zuständige Mitarbeiter, verbundene Unternehmen, beauftragte Agenturen oder berufliche Berater ist zulässig, soweit diese die Daten nur für den entsprechenden Zweck verwenden und angemessen vertraulich behandeln.
(11) Unzulässig sind insbesondere der Verkauf freigeschalteter Kontaktdaten, deren öffentliche Veröffentlichung, eine sachfremde Weitergabe sowie die Verwendung für rechtswidrige Massenwerbung. Die Einhaltung datenschutzrechtlicher und kommunikationsrechtlicher Anforderungen liegt nach der Freischaltung in der Verantwortung des jeweiligen Nutzers.
§ 12 Zahlungsabwicklung und Rechnungslegung
(1) Zahlungen werden über einen im Bestellprozess bezeichneten externen Zahlungsdienstleister abgewickelt, derzeit insbesondere Stripe. Die verfügbaren Zahlungsarten werden im Bestellprozess angezeigt. Für die Zahlungsabwicklung können ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters gelten.
(2) Zahlungsdaten werden grundsätzlich unmittelbar beim Zahlungsdienstleister eingegeben. Wir erhalten nur jene Zahlungs- und Transaktionsinformationen, die zur Bestätigung, Zuordnung, Abrechnung, Rückerstattung, Betrugsprävention und Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich sind.
(3) Schlägt eine Zahlung fehl, wird sie zurückgewiesen oder nachträglich wirksam rückbelastet, dürfen wir die Kontaktfreischaltung zurückhalten beziehungsweise den offenen Betrag erneut verlangen. Weitere Kontaktfreischaltungen können bis zur vollständigen Klärung berechtigter offener Beträge ausgesetzt werden.
(4) Rechnungen und Gutschriften werden elektronisch erstellt und per E-Mail übermittelt und/oder im Nutzerkonto bereitgestellt. Das Unternehmen stimmt der elektronischen Rechnungslegung zu und hat seine Rechnungs- und Kontaktangaben aktuell zu halten.
(5) Rechnungs-, Zahlungs-, Freischaltungs- und Rückerstattungsdaten werden entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen gespeichert.
§ 13 Nutzerinhalte, Lizenzen und Rechte an der Plattform
(1) Rechte an Nutzerinhalten verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber. Der Nutzer räumt uns jedoch die zur vertragsgemäßen Bereitstellung und Weiterentwicklung der Plattform erforderlichen Nutzungsrechte nach Maßgabe dieser Bestimmung ein.
(2) Für den technischen Plattformbetrieb räumt der Nutzer uns ein nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes, unentgeltliches und auf die Dauer der Bereitstellung des jeweiligen Inhalts beschränktes Recht ein, Nutzerinhalte zu speichern, zu vervielfältigen, technisch zu bearbeiten, zu formatieren, zu kategorisieren, zu geocodieren, in Vorschaudarstellungen einzubinden, öffentlich zugänglich zu machen und an von uns eingesetzte Dienstleister weiterzugeben, soweit dies für Hosting, Kartenanzeige, Suche, Caching, Datensicherung, Sicherheit, Support, Moderation und vertragsgemäße Darstellung erforderlich ist.
(3) Technisch notwendige Sicherungskopien, Protokolle und Nachweise dürfen nach der Entfernung eines Inhalts solange aufbewahrt werden, wie dies aus Sicherheitsgründen, zur Fehleranalyse, aufgrund gesetzlicher Pflichten oder zur Rechtsverteidigung erforderlich ist. Sie werden nicht erneut öffentlich verwendet, sofern dafür keine andere Rechtsgrundlage besteht.
(4) Für die Bewerbung von Plug Ad Play räumt der Anbieter uns das Recht ein, bereits öffentlich auf der Plattform dargestellte Screen- und Standortinformationen sowie Screenshots der Plattform in angemessenem Umfang für Präsentationen, Vertriebsunterlagen, Pressearbeit, Social-Media-Beiträge und Werbung für die Plattform zu verwenden. Unternehmensbezeichnungen, Marken oder Logos eines Nutzers dürfen dabei nur beiläufig als Bestandteil eines Screenshots der Plattform erscheinen und nicht gezielt werblich hervorgehoben werden. Jede darüber hinausgehende werbliche Nutzung einer Unternehmensbezeichnung, Marke oder eines Logos bedarf der gesonderten Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers in Textform. Chatnachrichten, nicht öffentliche Kontaktdaten und nicht öffentliche Kampagneninformationen sind hiervon nicht umfasst.
(5) Nach Entfernung eines Screen-Eintrags beginnen wir keine neuen Marketingverwendungen dieses Eintrags. Bereits veröffentlichte digitale Inhalte und bereits produzierte Print- oder Präsentationsmaterialien dürfen für eine Übergangsfrist von drei Monaten weiterverwendet beziehungsweise aufgebraucht werden, sofern dem keine überwiegenden berechtigten Interessen des Anbieters entgegenstehen. Gesetzlich erforderliche Archive und Nachweise bleiben unberührt.
(6) Der Nutzer gewährleistet, über alle für die vorstehende Rechteeinräumung erforderlichen Rechte und Einwilligungen zu verfügen. Er hat uns unverzüglich zu informieren, wenn ihm eine weitere Nutzung rechtlich nicht mehr möglich ist.
(7) Sämtliche Rechte an der Plattform selbst, insbesondere an Software, Quell- und Objektcode, Datenbankstruktur, Auswahl und Anordnung eigener Daten, Design, Marken, Logos, Texten, Grafiken und sonstigen Betreiberinhalten, verbleiben beim Plattformbetreiber oder seinen Lizenzgebern. Dem Nutzer wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares und für die Dauer des Nutzungsverhältnisses beschränktes Recht eingeräumt, die Plattform im vorgesehenen Umfang für eigene unternehmerische Zwecke zu verwenden.
(8) Unzulässiges Nutzerverhalten ist insbesondere Reverse Engineering, Dekompilierung oder sonstige technische Analyse, soweit sie nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist, die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, automatisiertes Scraping oder Crawling ohne vorherige Zustimmung, die systematische Extraktion oder Weiterverwendung wesentlicher Datenbankteile sowie eine Nutzung der Plattform zur Entwicklung eines unmittelbar konkurrierenden Datenbestands unter Verletzung unserer Rechte. Diese Verbote begründen keine Verpflichtung des Plattformbetreibers, Scraping, Crawling, Bot-Nutzung oder sonstige technische Verstöße vollständig technisch zu verhindern oder automatisch zu erkennen.
§ 14 Inhaltsmoderation, Meldungen und Beschwerden
(1) Wir dürfen Nutzerinhalte, Screen-Einträge, Anfragen oder Nachrichten bei sachlicher Rechtfertigung ablehnen, nicht veröffentlichen, in ihrer Sichtbarkeit beschränken, vorübergehend ausblenden, entfernen oder den Zugang zu ihnen sperren. Sachliche Gründe sind insbesondere:
- ein tatsächlicher oder vermuteter Verstoß gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen oder diese AGB;
- eine Verletzung von Rechten Dritter;
- unrichtige, irreführende, unvollständige, veraltete oder nicht plausibilisierbare Angaben;
- Sicherheits-, Betrugs-, Spam- oder Missbrauchsrisiken;
- technische Erfordernisse oder die Integrität und Funktionsfähigkeit der Plattform;
- wiederholte oder erhebliche Verstöße gegen Qualitäts- und Inhaltsanforderungen.
(2) Moderationsmaßnahmen erfolgen anlassbezogen und können manuell durch den Plattformbetreiber oder beauftragte Dienstleister vorgenommen werden. Wir dürfen technische Filter, Protokolle oder sonstige Hilfsmittel zur Unterstützung einsetzen, sind jedoch nicht verpflichtet, bestimmte Verstöße, Inhalte, Kontaktdaten, Spam, Schadsoftware oder Missbrauchsmuster automatisch zu erkennen. Eine vollständige oder fehlerfreie Erkennung und Prüfung wird nicht geschuldet.
(3) Kontaktstelle für Nutzer, Behörden sowie Meldungen zu rechtswidrigen oder gegen diese AGB verstoßenden Inhalten ist:
office@plugadplay.at
Betreff: „Meldung rechtswidriger oder unzulässiger Inhalt“
(4) Eine Meldung soll insbesondere enthalten:
- eine genaue Bezeichnung des betroffenen Screen-Eintrags, der Anfrage, Nachricht oder sonstigen Inhalts;
- die konkrete Fundstelle oder – soweit vorhanden – einen Link beziehungsweise eine ID;
- eine nachvollziehbare Begründung, weshalb der Inhalt rechtswidrig oder unzulässig sein soll;
- Name und Kontaktmöglichkeit des Meldenden, soweit eine anonyme Meldung nicht gesetzlich zulässig oder sachlich erforderlich ist;
- eine Erklärung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind.
(5) Soweit dies gesetzlich erforderlich ist und Kontaktangaben vorliegen, bestätigen wir den Eingang einer ausreichend konkreten Meldung elektronisch und informieren nach anlassbezogener Prüfung über die getroffene Entscheidung. Die Bearbeitung kann manuell über die in Abs. 3 genannte Kontaktstelle erfolgen; eine gesonderte technische Beschwerde- oder Review-Oberfläche wird nicht geschuldet, soweit zwingendes Recht nichts anderes verlangt.
(6) Betroffene Nutzer werden über wesentliche Inhaltsbeschränkungen, Entfernungen oder Kontosperren und deren tragende Gründe informiert, soweit dies gesetzlich erforderlich ist oder nach den Umständen angemessen erscheint und keine gesetzlichen, behördlichen, sicherheitsrelevanten oder ermittlungstaktischen Gründe entgegenstehen. Eine Überprüfung kann per E-Mail an office@plugadplay.at beantragt werden.
(7) Es besteht keine allgemeine Verpflichtung, sämtliche gespeicherten oder übermittelten Informationen aktiv zu überwachen oder allgemein nach rechtswidrigen Tätigkeiten zu forschen. Wir bleiben berechtigt und, soweit gesetzlich vorgesehen, verpflichtet, konkrete Meldungen, behördliche Anordnungen und uns bekannt gewordene Verstöße angemessen zu bearbeiten.
§ 15 Vertraulichkeit
(1) Nicht öffentlich bekannte Informationen, die ein Nutzer im Zusammenhang mit einer Anfrage oder Verhandlung erhält und die als vertraulich bezeichnet sind oder nach den Umständen erkennbar vertraulich behandelt werden sollen, dürfen nur zur Prüfung, Anbahnung, Verhandlung und Abwicklung des betreffenden Geschäfts verwendet werden.
(2) Eine Weitergabe ist zulässig an eigene Mitarbeiter, den jeweiligen Kunden des Werbetreibenden, verbundene Unternehmen, beauftragte Agenturen, technische Dienstleister sowie Rechts-, Steuer- und sonstige berufliche Berater, soweit die Weitergabe für den betreffenden Zweck erforderlich ist und die Empfänger zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer gesetzlichen beziehungsweise beruflichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die
- bereits rechtmäßig bekannt waren;
- ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitspflicht öffentlich bekannt sind oder werden;
- unabhängig und ohne Verwendung der vertraulichen Information entwickelt oder rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden; oder
- aufgrund Gesetzes, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
(4) Soweit rechtlich zulässig, ist der betroffene Nutzer vor einer verpflichtenden Offenlegung zu informieren und die Offenlegung auf den erforderlichen Umfang zu beschränken.
(5) Die Vertraulichkeitspflicht besteht solange fort, wie die betreffende Information nach den vorstehenden Kriterien vertraulich ist. Die Nutzung freigeschalteter Kontaktdaten richtet sich ergänzend nach § 11.
§ 16 Verfügbarkeit, Weiterentwicklung und eingesetzte Dienstleister
(1) Wir bemühen uns um eine angemessene Verfügbarkeit der Plattform, schulden jedoch keine bestimmte Verfügbarkeitsquote, Reaktionszeit oder unterbrechungsfreie Nutzung, sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wird.
(2) Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartung, Sicherheitsupdates, Weiterentwicklung, Kapazitätsgrenzen, Fehler von Telekommunikations- oder Cloud-Dienstleistern, Störungen des Zahlungsdienstleisters, höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen oder sonstige Umstände außerhalb unseres zumutbaren Einflussbereichs entstehen.
(3) Wir dürfen unentgeltliche Funktionen ändern, ersetzen, einschränken oder einstellen, soweit dies sachlich gerechtfertigt und den Nutzern unter Berücksichtigung ihrer Interessen zumutbar ist. Ein Anspruch auf Beibehaltung einer bestimmten Benutzeroberfläche, Suchfunktion, Rollenmatrix, Datenstruktur oder sonstigen unentgeltlichen Funktion besteht nicht.
(4) Wir können künftig zusätzliche entgeltliche Funktionen anbieten. Ein Vertrag über eine solche Zusatzfunktion kommt nur zustande, wenn das Unternehmen sie ausdrücklich bestellt und der konkrete Preis zuvor angezeigt wird. Bereits unentgeltlich erbrachte Leistungen werden nicht rückwirkend entgeltpflichtig.
(5) Wir dürfen zur Leistungserbringung geeignete Unterauftragnehmer und technische Dienstleister einsetzen, insbesondere für Hosting, Zahlungsabwicklung, E-Mail-Versand, Karten- und Geodienste, Analyse, Sicherheit, Support und Moderation. Datenschutzrechtliche Informationen zu den eingesetzten Empfängern und Auftragsverarbeitern enthält die Datenschutzerklärung.
(6) Ist eine bereits bezahlte Kontaktfreischaltung aufgrund einer Störung noch nicht vollständig erbracht, werden wir sie nach Behebung der Störung ausführen oder den bezahlten Betrag nach Maßgabe von § 10 zurückerstatten.
§ 17 Sperrung, Kündigung und Folgen der Beendigung
(1) Ein Nutzer kann sein persönliches Nutzungsverhältnis jederzeit über eine von der Plattform bereitgestellte Funktion oder durch Mitteilung in Textform beenden. Die Beendigung eines gesamten Unternehmens-Workspace kann nur durch einen Administrator oder einen sonst nachweislich vertretungsbefugten Vertreter des Unternehmens erklärt werden.
(2) Wir können das unentgeltliche Nutzungsverhältnis mit einer Frist von 14 Tagen ordentlich kündigen. Bereits vollständig erbrachte Kontaktfreischaltungen und bestehende Zahlungspflichten bleiben unberührt.
(3) Wir können nach anlassbezogener Prüfung einzelne Funktionen, Nutzerkonten oder einen Workspace bei sachlicher Rechtfertigung vorübergehend einschränken oder sperren und das Nutzungsverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB;
- Umgehung oder versuchter Umgehung des Entgeltmodells;
- falschen Angaben zur Identität, Unternehmereigenschaft oder Berechtigung;
- begründetem Betrugs-, Missbrauchs- oder Sicherheitsverdacht;
- Gefährdung der Plattform, anderer Nutzer oder Dritter;
- wiederholtem Zahlungsverzug oder missbräuchlichen Rückbelastungen;
- zwingenden gesetzlichen, behördlichen oder gerichtlichen Anforderungen.
(4) Wir können nach Maßgabe des Einzelfalls anstelle einer dauerhaften Sperre mildere Maßnahmen wählen, insbesondere einen Hinweis, eine Verwarnung, die Entfernung einzelner Inhalte oder eine vorübergehende Einschränkung. Bei schwerwiegenden, wiederholten oder dringenden Verstößen ist eine sofortige Maßnahme zulässig. Ein Anspruch auf eine bestimmte Reihenfolge oder auf eine bestimmte mildere Maßnahme besteht nicht.
(5) Über wesentliche Einschränkungen, Sperren oder Beendigungen informieren wir unter Angabe der tragenden Gründe, soweit dies gesetzlich erforderlich ist oder nach den Umständen angemessen erscheint und keine gesetzlichen, behördlichen, sicherheitsrelevanten oder ermittlungstaktischen Gründe entgegenstehen. Eine Überprüfung kann an office@plugadplay.at beantragt werden.
(6) Sanktionen und sonstige Maßnahmen erfolgen aufgrund eines konkreten Anlasses, insbesondere eigener Kenntnis, einer Nutzer- oder Behördenmeldung, eines Supportfalls, eines Sicherheitsvorfalls oder sonstiger nachvollziehbarer Hinweise, und können manuell getroffen werden. Eine laufende automatische Überwachung oder vollständige automatische Erkennung sämtlicher Verstöße wird nicht geschuldet.
(7) Mit der Beendigung kann der Zugriff auf Nutzerkonto, Workspace, Screen-Einträge, offene Anfragen und Chats enden. Ein Anspruch auf unbegrenzten Datenexport oder dauerhafte Abrufbarkeit besteht nicht, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes bestimmt. Bereits zwischen Nutzern geschlossene Verträge bleiben von der Beendigung unberührt.
(8) Bereits entstandene Zahlungs-, Freistellungs-, Vertraulichkeits- und sonstige Abwicklungspflichten bleiben bestehen. Daten dürfen weiter gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, zur Abrechnung, Betrugsprävention oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
§ 18 Einstellung und Übertragung des Plattformbetriebs
(1) Wir können den Betrieb der Plattform oder einzelne wesentliche Funktionen unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist von grundsätzlich vier Wochen ganz oder teilweise einstellen.
(2) Eine sofortige oder kurzfristigere Einstellung ist zulässig, wenn sie aufgrund zwingender gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen, erheblicher Sicherheitsrisiken, technischer Unmöglichkeit, Ausfall wesentlicher Drittanbieter oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit erforderlich ist. Wir informieren die Nutzer, soweit und sobald dies rechtlich und tatsächlich möglich ist.
(3) Bereits bezahlte, noch nicht vollständig erbrachte Kontaktfreischaltungen werden nach Möglichkeit abgeschlossen oder vollständig zurückerstattet. Unentgeltliche Aktionsfreischaltungen begründen keinen Anspruch auf Barauszahlung oder Ersatz.
(4) Mit der Einstellung kann der Zugriff auf offene Anfragen, Chats und sonstige Plattformdaten enden. Verträge und Ansprüche zwischen Anbietern und Werbetreibenden bleiben davon unberührt. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und erforderliche Beweissicherungen bleiben bestehen.
(5) Wir dürfen den Plattformbetrieb und die damit verbundenen Nutzungsverhältnisse im Rahmen einer Umgründung, Einbringung, Unternehmensnachfolge, Veräußerung des Plattformbetriebs oder sonstigen Gesamtrechts- oder Einzelrechtsnachfolge auf einen Rechtsnachfolger übertragen, sofern dieser die wesentlichen Rechte und Pflichten übernimmt und den Unternehmen daraus keine unzumutbaren wesentlichen Nachteile entstehen.
(6) Die Nutzer werden über eine solche Übertragung rechtzeitig informiert. Führt die Übertragung zu einem wesentlichen Nachteil für ein Unternehmen, kann dieses das unentgeltliche Nutzungsverhältnis bis zum Wirksamwerden der Übertragung beenden. Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit einer Datenübertragung bleibt gesondert zu beachten.
§ 19 Gewährleistung, Haftung und Freistellung
(1) Für die entgeltliche Kontaktfreischaltung schulden wir ausschließlich die anfragebezogene Zugänglichmachung der beim Werbetreibenden hinterlegten Unternehmensbezeichnung und Kontakt-E-Mail-Adresse nach Maßgabe von §§ 9 und 10.
(2) Wir übernehmen keine Gewähr oder Garantie für Nutzerinhalte, Screen-Angaben, Reichweiten, Verfügbarkeiten, Preise, Berechtigungen oder Erklärungen der Nutzer, soweit wir deren Richtigkeit nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugesichert haben.
(3) Wir haften insbesondere nicht dafür, dass ein Werbetreibender nach der Kontaktfreischaltung antwortet, Verhandlungen fortsetzt, eine im Chat geäußerte Absicht einhält, einen Werbeflächenvertrag abschließt oder einen solchen Vertrag erfüllt. Dies gilt auch dann, wenn im Chat bereits konkrete Preise, Zeiträume, Mengen, Kampagnenvolumen oder sonstige Konditionen genannt wurden. Eine Haftung für erwartete Miet-, Werbe- oder Kampagnenerlöse, entgangene Abschlüsse oder den wirtschaftlichen Wert eines erhofften Nutzervertrags ist ausgeschlossen.
(4) Wird die geschuldete Kontaktfreischaltung aufgrund eines von uns zu vertretenden Fehlers nicht oder mangelhaft erbracht, leisten wir zunächst eine zumutbare Korrektur oder erneute Freischaltung. Ist dies nicht möglich oder nicht angemessen, erstatten wir den für den betroffenen Freischaltungsvorgang bezahlten Gesamtbetrag. Soweit gesetzlich zulässig, sind Ersatzansprüche, die ausschließlich auf der nicht oder mangelhaft erbrachten Kontaktfreischaltung beruhen, auf diesen Betrag begrenzt.
(5) Im Übrigen haften wir, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dieser Ausschluss gilt nicht für Personenschäden und nicht für sonstige Haftung, die gesetzlich nicht wirksam ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
(6) Soweit gesetzlich zulässig, haften wir nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, reine Vermögensfolgeschäden oder Datenverluste. Die Haftungsausschlüsse nach diesem Absatz gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden oder sonstiger gesetzlich nicht beschränkbarer Haftung.
(7) Für Ausfälle oder Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Störungen öffentlicher Kommunikationsnetze, Ausfällen von Hosting-, Karten-, E-Mail- oder Zahlungsdienstleistern und sonstigen Umständen außerhalb unseres zumutbaren Einflussbereichs haften wir nur, soweit uns nach den vorstehenden Bestimmungen ein eigenes Verschulden trifft.
(8) Das Unternehmen hält uns von berechtigten Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung schad- und klaglos, soweit die Ansprüche auf vom Unternehmen oder seinen Nutzern zu vertretenden Nutzerinhalten, Screen-Angaben, Vermarktungsmaßnahmen, Kampagneninhalten, Rechtsverletzungen, fehlenden Berechtigungen oder Verstößen gegen diese AGB beruhen. Wir werden das Unternehmen über geltend gemachte Ansprüche angemessen informieren und ihm, soweit möglich, Gelegenheit zur Mitwirkung an der Abwehr geben.
(9) Zwingende gesetzliche Ansprüche, insbesondere nicht abdingbare Ansprüche nach Datenschutz-, Produkthaftungs- oder sonstigem zwingendem Recht, bleiben unberührt. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 20 Datenschutz, Datenzugriff und Aufbewahrung
(1) Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten, die
eingesetzten Dienstleister, Speicherorte, Rechtsgrundlagen, Empfänger und
Betroffenenrechte enthält die Datenschutzerklärung unter
https://plugadplay.at/de/privacy. Die Datenschutzerklärung ist nicht
Bestandteil dieser AGB.
(2) Im Rahmen einer Kontaktfreischaltung erhält ausschließlich der jeweilige Anbieter die Unternehmensbezeichnung und die hinterlegte Kontakt-E-Mail-Adresse des Werbetreibenden. Der Werbetreibende wird über die Freischaltung informiert.
(3) Die Nutzung der freigeschalteten Daten durch den Anbieter richtet sich nach § 11 und dem anwendbaren Datenschutz- und Kommunikationsrecht. Die Kontaktfreischaltung stellt keine pauschale Einwilligung des Werbetreibenden in Newsletter, Massenwerbung oder sonstige sachfremde Direktwerbung dar.
(4) Rechnungs-, Zahlungs-, Freischaltungs- und sonstige steuerlich oder unternehmensrechtlich relevante Unterlagen werden für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer aufbewahrt. Chats, geschlossene Anfragen, Supportfälle, Missbrauchsnachweise und sonstige Plattformdaten werden nur solange personenbezogen gespeichert, wie dies für den jeweiligen Zweck, die Sicherheit, Betrugsprävention, Rechtsverteidigung oder gesetzliche Pflichten erforderlich ist.
(5) Die Beendigung eines Kontos führt nicht zwingend zur sofortigen Löschung sämtlicher Daten. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, berechtigte Beweissicherungsinteressen und Rechte anderer Nutzer bleiben unberührt.
§ 21 Änderungen der AGB und Preise
(1) Wir können diese AGB ändern, wenn dies aufgrund geänderter rechtlicher oder behördlicher Anforderungen, Sicherheitsrisiken, technischer Entwicklungen, neuer oder geänderter Plattformfunktionen, einer Weiterentwicklung des Geschäftsmodells oder zur Beseitigung von Regelungslücken erforderlich ist und die Änderung die Nutzer nicht unangemessen benachteiligt.
(2) Für jede entgeltliche Kontaktfreischaltung gilt ausschließlich die Fassung dieser AGB, die dem Unternehmen im jeweiligen Bestellprozess vor Abgabe der verbindlichen Bestellung zugänglich gemacht und in der Bestellbestätigung gemäß § 9 Abs. 9 ausgewiesen wurde. Spätere Änderungen berühren bereits bestellte oder erbrachte Kontaktfreischaltungen nicht.
Änderungen des unentgeltlichen Nutzungsverhältnisses werden, soweit nicht Abs. 3 oder 4 anwendbar ist, mindestens 15 Tage vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform oder durch eine dauerhaft abrufbare Mitteilung im Nutzerkonto angekündigt. Die geänderte Fassung wird für das Unternehmen wirksam, sobald ein hierzu berechtigter Nutzer ihr über die dafür vorgesehene Funktion im Nutzerkonto ausdrücklich zustimmt.
Wir können das Änderungsangebot mit einer ordentlichen Kündigung des bisher bestehenden unentgeltlichen Nutzungsverhältnisses zum geplanten Änderungszeitpunkt für den Fall verbinden, dass das Unternehmen der geänderten Fassung nicht rechtzeitig zustimmt. Auf die Änderungen, die Möglichkeit der Zustimmung, die Folgen einer fehlenden Zustimmung und eine gegebenenfalls damit verbundene Kündigung wird in der Ankündigung gesondert und deutlich hingewiesen. Das Unternehmen kann das unentgeltliche Nutzungsverhältnis bis zum Änderungszeitpunkt jederzeit mit sofortiger Wirkung beenden.
(3) Rein redaktionelle Änderungen, Berichtigungen offensichtlicher Fehler, Aktualisierungen von Kontakt- oder Unternehmensangaben sowie Änderungen, die aufgrund zwingender Rechtsvorschriften erforderlich sind und die Rechtsposition der Unternehmen nicht wesentlich verschlechtern, können mit Information zum angegebenen Zeitpunkt wirksam werden.
(4) Eine kürzere Ankündigungsfrist oder ein sofortiges Inkrafttreten ist zulässig, wenn dies aufgrund zwingender gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen, zur Abwehr konkreter Sicherheits- oder Missbrauchsrisiken oder zur Behebung einer schwerwiegenden Regelungslücke erforderlich ist. Wir informieren die Nutzer in diesem Fall so früh wie rechtlich und tatsächlich möglich.
(5) Preisänderungen für zukünftige Kontaktfreischaltungen stellen keine Änderung dieser AGB dar, solange sich die preisbestimmenden Faktoren im Rahmen von § 9 Abs. 4 bewegen und der konkrete Gesamtbetrag vor der Bestellung verbindlich angezeigt wird. Bereits erfolgreich bezahlte oder innerhalb einer noch gültigen Zahlungssitzung preislich fixierte Freischaltungen bleiben unberührt.
(6) Bereits vollständig erbrachte Kontaktfreischaltungen werden durch spätere Änderungen dieser AGB nicht rückwirkend geändert.
§ 22 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
(2) Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB, dem Nutzungsverhältnis oder einer Kontaktfreischaltung wird gegenüber Unternehmern die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des Plattformbetreibers in Wien vereinbart, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.
(3) Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen werden ausschließlich zur Erleichterung bereitgestellt. Bei Widersprüchen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
(4) Rechtserhebliche Mitteilungen können elektronisch an die im Nutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse oder über das Nutzerkonto erfolgen. Nutzer haben ihre Kontaktdaten aktuell zu halten. Kündigungen und sonstige Erklärungen, für die diese AGB Textform vorsehen, können per E-Mail abgegeben werden.
(5) Die Abtretung von Rechten oder die Übertragung des Nutzungsverhältnisses durch ein Unternehmen bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform. § 18 Abs. 5 und 6 bleibt unberührt.
(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Eine geltungserhaltende Reduktion findet nur statt, soweit sie nach dem anwendbaren Recht zulässig ist.